Die Einbringungssaison bestätigt den Befund
Zwischen Ende August und Anfang Oktober 2026 haben die Kämmereien der großen Städte ihre Entwürfe für 2027 oder für Doppelhaushalte 2027/28 in die Räte eingebracht. Das Bild ist einheitlich: Kaum eine Großstadt legt noch einen echten Haushaltsausgleich vor. Die Fehlbeträge liegen nicht mehr im zweistelligen, sondern vielerorts im dreistelligen Millionenbereich — und sie wachsen im zweiten Planjahr weiter.
Der Hintergrund ist bekannt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts, die der Bund der Steuerzahler aufgegriffen hat, lag das Finanzierungsdefizit der Kommunen 2025 bei 31,9 Mrd. € — nach 24,8 Mrd. € im Jahr 2024 und damit auf dem höchsten Stand seit der Wiedervereinigung [1]. Die Entwürfe für 2027 zeigen, dass sich dieser Trend nicht abschwächt, sondern in den Planungen fortschreibt.
Die Zahlen aus den Rathäusern
- Köln: Doppelhaushalt 2027/28 eingebracht am 02.09.2026 · Defizit 2027: 811,3 Mio. €, 2028: 931,4 Mio. € [2][3]
- Duisburg: Haushaltssicherungskonzept ab 2027 · Haushaltsausgleich erst 2037 [4]
- Stuttgart: Doppelhaushalt 2026/27 · Defizit 2027: 303,8 Mio. € · HSK mit mind. 330 Mio. € Ergebnisverbesserung 2027 [5]
- Düsseldorf: Doppelhaushalt 2027/28 · Defizit 2027: 299,1 Mio. €, 2028: 314,7 Mio. € · Ausgleichsrücklage Ende 2026 aufgebraucht [6][7]
- Dresden: Doppelhaushalt 2027/28 · Defizit 2027: 217,8 Mio. €, 2028: 370,4 Mio. € [8]
- Ludwigshafen: Doppelhaushalt 2027/28 · Defizit 2027: 138 Mio. €, 2028: 149,1 Mio. € [9]
- Wuppertal: Doppelhaushalt 2026/27 genehmigt · Fehlbetrag 2027: 125,1 Mio. € · erstes HSK, Ausgleich erst 2036 [10]
- Marl: Haushalt 2027 · Defizit 65,1 Mio. € · Schulden 525 Mio. € [11]
- Kaiserslautern: Haushalt 2027 · Defizit Ergebnishaushalt rund 48,2 Mio. €, Finanzhaushalt rund 40,2 Mio. € [12]
- Hannover: Doppelhaushalt 2027/28 · Defizit 2027: 13,8 Mio. €, 2028: 12,8 Mio. € — trotz Konsolidierungsziel von 69 Mio. € jährlich [13]
- Haltern am See: Haushalt 2027 · Defizit von fast 6 Mio. € [14]
Drei Beobachtungen stechen heraus.
Erstens: Der Rücklagenpuffer ist weg. Düsseldorf, lange Inbegriff der soliden Großstadt, deckt Fehlbeträge nur noch bis Ende 2026 aus der Ausgleichsrücklage; ab 2027 greift die Stadt die allgemeine Rücklage an [6]. Die Neue Düsseldorfer Online Zeitung beziffert den Rückgriff auf 355,5 Mio. € bis Ende 2027 und 670,2 Mio. € bis Ende 2028 [7]. In Wuppertal war die Ausgleichsrücklage bereits 2026 aufgebraucht [10]. Wer heute noch einen formal ausgeglichenen Haushalt vorlegt, tut das häufig nur über diesen fiktiven Ausgleich — mehr dazu in unserem Beitrag zur Lüge im Haushaltsplan.
Zweitens: Die Treiber liegen außerhalb der Kämmerei. Köln nennt Mehrbedarfe in der Jugend- und Familienhilfe von 92,7 Mio. € allein für 2027 und einen Anstieg der Zinsaufwendungen von 91,5 Mio. € (2016) auf 233,4 Mio. € (2027) [2]. Kaiserslautern verweist auf die Jugend- und Sozialhilfe, deren Zuschussbedarf von durchschnittlich rund 67 Mio. € (2016–2022) auf rund 93 Mio. € gestiegen sei [12]. Ludwigshafen rechnet mit direkten Sozialleistungen von 348,1 Mio. € im Jahr 2027, nach 208 Mio. € im Jahr 2017 [9].
Drittens: Sparen allein schließt die Lücke nicht mehr. Köln hat nach eigenen Angaben Einsparungen von rund 250 Mio. € jährlich bereits eingerechnet — und verfehlt den Ausgleich trotzdem um mehr als 800 Mio. € [2].
Die rechtliche Mechanik: Vom Ausgleich zur Aufsicht
Das Haushaltsrecht der Länder folgt einer gemeinsamen Logik, die sich am Beispiel Nordrhein-Westfalen am deutlichsten zeigt.
Stufe 1 — Ausgleich, auch fiktiv. Nach § 75 Abs. 2 GO NRW ist der Haushalt ausgeglichen, wenn die Erträge die Aufwendungen erreichen. Er gilt auch dann als ausgeglichen, wenn der Fehlbetrag durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt wird [15]. Genau dieser Puffer ist in Düsseldorf und Wuppertal aufgezehrt.
Stufe 2 — Pflicht zum Haushaltssicherungskonzept. § 76 Abs. 1 GO NRW verlangt ein HSK, wenn die allgemeine Rücklage in einem Jahr um mehr als ein Viertel sinkt, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren um jeweils mehr als ein Zwanzigstel verringert werden soll oder wenn das Eigenkapital aufgezehrt ist [16]. Die Bezirksregierung genehmigt das HSK nur, wenn der Ausgleich spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr wieder erreicht wird [16]. Daraus ergibt sich Duisburgs Zieljahr 2037 [4] und Wuppertals 2036 [10]. Düsseldorf will ein HSK ausdrücklich vermeiden [6]; die Neue Düsseldorfer Online Zeitung berichtet, dass der Haushalt dennoch genehmigungspflichtig wird [7]. Wie ein HSK in der Praxis trägt, beschreibt unser Beitrag zum Haushaltssicherungskonzept in der Praxis.
Stufe 3 — Vorläufige Haushaltsführung. Ist die Haushaltssatzung zu Jahresbeginn nicht bekannt gemacht, darf die Gemeinde nach § 82 Abs. 1 GO NRW nur noch Aufwendungen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; begonnene Investitionen aus dem Vorjahresplan dürfen fortgesetzt werden [17]. Für Kommunen mit HSK erlaubt § 82 Abs. 3 zusätzliche Beschränkungen etwa bei der Stellenbesetzung [17]. Duisburg beschreibt die Folgen offen: Ohne genehmigungsfähiges HSK übernehme die Bezirksregierung faktisch die Haushaltshoheit — freiwillige Leistungen fielen weg, Investitionen würden eingefroren, Projekte wie die IGA 2027 stünden still [4].
Andere Länder kennen dieselbe Kaskade mit anderen Begriffen. Stuttgart musste für den Doppelhaushalt 2026/27 ein HSK mit Ergebnisverbesserungen von mindestens 300 Mio. € (2026) und 330 Mio. € (2027) vorlegen, um die Genehmigung der Aufsicht zu erhalten [5]. Kaiserslautern will seinen Haushalt nach dem für den 23.11.2026 geplanten Ratsbeschluss der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vorlegen [12].
Was die Zahlen bedeuten
Der Haushaltsausgleich ist für einen wachsenden Teil der Großstädte kein Planungsziel mehr, sondern ein Fernziel jenseits von 2035. Das verschiebt die Steuerungsfrage: Nicht mehr „Wie gleichen wir aus?”, sondern „Wie lange reicht das Eigenkapital, und wer entscheidet, wenn es weg ist?”. Köln warnt in der eigenen Einbringungsmitteilung vor dem vollständigen Verzehr des Eigenkapitals, falls Reformen auf Bundes- und Landesebene ausbleiben [3].
Mit jedem Defizit, das nicht aus Rücklagen gedeckt wird, steigt der Bedarf an Liquiditätskrediten — und damit der Zinsblock. Düsseldorf erwartet laut Neue Düsseldorfer Online Zeitung Zinsaufwendungen von 95,9 Mio. € im Jahr 2028, nach 1,9 Mio. € im Jahr 2022 [7]. Warum das System dabei zur Gewohnheit wird, haben wir unter Kassenkredite als Normalzustand analysiert.
Was Kämmerer jetzt tun sollten
Die folgenden Punkte sind redaktionelle Empfehlungen, abgeleitet aus der Rechtslage und den dokumentierten Fällen.
- Rücklagenreichweite offenlegen. Dem Rat nicht nur das Defizit, sondern das Jahr nennen, in dem Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage nach Plan erschöpft sind. Das ist die Kennzahl, an der die Schwellen des § 76 GO NRW hängen.
- HSK-Schwellen vorab durchrechnen. Vor der Verabschiedung prüfen, ob die Fünf-Prozent- oder die Viertel-Schwelle gerissen wird — und das Ergebnis mit der Aufsicht abstimmen, bevor der Rat beschließt.
- Vorläufige Haushaltsführung vorbereiten. Wer mit einer späten Genehmigung rechnen muss, braucht bis Dezember eine Liste der rechtlich verpflichtenden und unaufschiebbaren Ausgaben sowie der fortzuführenden Investitionen.
- Pflichtaufgaben getrennt ausweisen. Die Fälle Köln, Kaiserslautern und Ludwigshafen zeigen: Der Defizitanstieg sitzt in Jugendhilfe, Sozialleistungen und Zinsen. Diese Blöcke gehören als eigene Steuerungsgröße in jeden Ratsbericht.
- Konsolidierung messbar machen. HSK-Maßnahmen nur mit Betrag, Jahr und Verantwortlichem aufnehmen. Pauschale Ansätze sind gegenüber der Aufsicht schwer zu verteidigen.
- Zinsrisiko planen. Liquiditätskredite mit realistischen Zinssätzen fortschreiben, nicht mit dem Niveau der Niedrigzinsphase.
- Unterjährig steuern. Ein Defizit im dreistelligen Millionenbereich lässt sich nicht mit dem Jahresabschluss steuern. Monatliche Abweichungsanalysen in den Sozialbudgets sind die Voraussetzung dafür, Haushaltssperren wie 2026 (Haushaltssperre 2026) zu vermeiden.
Quellen
- Kommunen mit Rekord-Defizit – Bund der Steuerzahler – 2026
- Stadtverwaltung bringt Haushalt ein – Stadt Köln (Pressemitteilung) – 02.09.2026
- 1,7 Milliarden: Stadt plant Doppelhaushalt 2027/28 mit riesigen Defiziten – Rheinische Anzeigenblätter – 04.09.2026
- Haushaltssicherungskonzept der Stadt Duisburg ab 2027 – Stadt Duisburg, Stadtkämmerei – 2026
- Doppelhaushalt 2026/2027: Einbringung – Landeshauptstadt Stuttgart – Stand 22.05.2026
- Düsseldorf: Haushaltsentwurf für 2027 und 2028 sieht Defizite von jährlich rund 300 Millionen Euro vor – Ddorf-Aktuell – 25.09.2026
- Doppelhaushalt Düsseldorf 2027/2028: Defizit, Rücklagen und Steuern – Neue Düsseldorfer Online Zeitung – September 2026
- Dresden plant Milliardeninvestitionen trotz Defizit – Sachsen Fernsehen – 04.09.2026
- Ludwigshafen plant Doppelhaushalt: 138 Millionen Euro Minus in 2027 – Wochenblatt Reporter – September 2026
- Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt Doppelhaushalt 2026/2027 und Haushaltssicherungskonzept der Stadt Wuppertal – Bezirksregierung Düsseldorf – 28.07.2026
- Stadt mit 525 Millionen Euro Schulden: Marls Kämmerer bringt Haushalt 2027 ein – Marler Zeitung – 02.10.2026
- Kaiserslautern – Haushalt erneut deutlich im Defizit – Pfalz Digital – 2026
- Hannover investiert trotz schwieriger Finanzlage in die Zukunft – Landeshauptstadt Hannover – 20.08.2026
- Haushalt 2027 Haltern: Kämmerer Dirk Meussen warnt vor Millionen-Defizit – Halterner Zeitung – 01.10.2026
- § 75 GO NRW – Allgemeine Haushaltsgrundsätze, Haushaltsausgleich – LexMea – abgerufen 04.10.2026
- § 76 GO NRW – Haushaltssicherungskonzept – LexMea – abgerufen 04.10.2026
- § 82 GO NRW – Vorläufige Haushaltsführung – LexMea – abgerufen 04.10.2026