Die Haushaltssperre ist 2026 vom Ausnahme- zum Regelinstrument geworden
Im Jahr 2025 lag das Finanzierungsdefizit der Kommunen nach Angaben des Statistischen Bundesamts bei 31,9 Mrd. € – der höchste Wert seit der Wiedervereinigung, nach 24,8 Mrd. € im Jahr 2024 [1]. Im ersten Halbjahr 2026 wiesen die Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) erneut ein Defizit von 20,1 Mrd. € aus, obwohl die Ausgaben nur noch um 2,7 % stiegen; die Gewerbesteuer ging im Halbjahr um 2,0 % zurück [2]. Die Hintergründe analysieren wir im Beitrag zum Rekorddefizit der Kommunen.
Wie sich diese Zahlen im laufenden Haushaltsvollzug niederschlagen, zeigt die Liste unten: Zwischen März und Anfang Oktober 2026 haben Großstädte wie Dortmund, Nürnberg, Bonn, Münster, Augsburg und Potsdam Haushaltssperren verhängt, dazu mittlere und kleine Städte sowie mehrere Landkreise. In Sachsen-Anhalt hat die Kommunalaufsicht Sperren sogar selbst angeordnet.
Was eine Haushaltssperre ist – und was weiterläuft
Eine Haushaltssperre (im Haushaltsrecht meist „haushaltswirtschaftliche Sperre“) ist ein Instrument des laufenden Haushaltsvollzugs. Die Verwaltungsspitze – je nach Land Kämmerer, Bürgermeister oder Landrat – sperrt bereits veranschlagte Mittel ganz oder teilweise, wenn die Entwicklung der Erträge oder Aufwendungen das erfordert. Die Haushaltssatzung bleibt bestehen; der Rat muss die Sperre in der Regel nicht beschließen, wird aber unterrichtet. Augsburg etwa hat den Stadtrat am 24. September 2026 über die bereits verhängte Sperre informiert [5].
Gesperrt werden typischerweise freiwillige Ausgaben, noch nicht begonnene Projekte, Neubeschaffungen, Fortbildungen, Dienstreisen und die Wiederbesetzung freier Stellen. Krefeld hat sämtliche Haushaltsansätze gesperrt; Auszahlungen bedürfen dort einer vorherigen Einzelfreigabe [10]. Dresden hat für 2026 grundsätzlich 50 % aller Aufwendungen im Ergebnishaushalt gesperrt [26], Potsdam 5 % der Sach- und Dienstleistungen [9].
Weiter laufen in allen dokumentierten Fällen:
- gesetzliche Pflichtleistungen, insbesondere Sozial- und Jugendhilfe (Krefeld, Dresden, Potsdam) [10][26][9],
- bereits eingegangene rechtliche und vertragliche Verpflichtungen [10][26],
- Personal- und Versorgungsaufwendungen [10][26],
- laufende Baumaßnahmen (Dortmund, Arnsberg, Grevenbroich) [7][15][16],
- Ausgaben zur Gefahrenabwehr und zur Vermeidung erheblicher wirtschaftlicher Schäden (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) [28].
Abgrenzung zu anderen Instrumenten
| Instrument | Auslöser | Wer entscheidet | Wirkung |
|---|---|---|---|
| Haushaltssperre | Verschlechterung im laufenden Jahr | Verwaltungsspitze (Kämmerer/Bürgermeister/Landrat) | Mittel trotz beschlossenem Haushalt gesperrt |
| Haushaltssicherungskonzept (HSK) | in NRW u. a. Verzehr der allgemeinen Rücklage um mehr als ein Viertel in einem Jahr oder um mehr als ein Zwanzigstel in zwei Folgejahren [42] | Rat, Genehmigung durch Aufsicht | mehrjähriger Konsolidierungspfad |
| Vorläufige Haushaltsführung | Haushaltssatzung zu Jahresbeginn nicht bekannt gemacht | gesetzlich | nur rechtlich verpflichtende oder unaufschiebbare Ausgaben, begonnene Investitionen dürfen fortgesetzt werden [40] |
| „Nothaushalt“ | kein Gesetzesbegriff | – | umgangssprachlich für die vorläufige Haushaltsführung, oft bei fehlender Genehmigung |
Die Haushaltssperre steht häufig vor einem HSK. Dortmund begründet seine Sperre ausdrücklich damit, die Haushaltssicherung zu vermeiden [6]; Grevenbroich verweist auf die Grenze von fünf Prozent Verzehr der allgemeinen Rücklage, die ohne Gegensteuern mit annähernd zehn Prozent deutlich überschritten würde [16]. Lage dagegen hat bereits ein beschlossenes HSK und sperrt zusätzlich [17]. Wie ein HSK in der Praxis trägt, beschreibt unser Beitrag zum Haushaltssicherungskonzept.
Städte und Landkreise mit Haushaltssperre 2025/2026
Aufgenommen sind nur Fälle, die eine Haushaltssperre, Ausgabensperre oder haushaltswirtschaftliche Sperre ausdrücklich melden und deren Quelle die Redaktion geprüft hat. Restriktive Haushaltsbewirtschaftung ohne förmliche Sperre und bloße Ankündigungen sind nicht enthalten. Die Liste ist daher eine Untergrenze.
Städte und Gemeinden 2026
| Kommune | Land | Seit / Art der Sperre | Anlass laut Quelle | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Dresden | SN | 26.09.2025 für das Haushaltsjahr 2026; 50 % der Aufwendungen im Ergebnishaushalt gesperrt, Förderung Dritter zu 75 % freigegeben | ungedeckter Fehlbetrag Ende 2025 rund 64 Mio. € | [26] |
| Chemnitz | SN | ab 01.01.2026; 5 % auf bestimmte Positionen, Ziel rund 23 Mio. € | Auflage der Landesdirektion, geplantes Defizit 100 Mio. € | [27] |
| Ludwigsburg | BW | März 2026, Gemeinderatsbeschluss; 26 Mio. € im Ergebnishaushalt, 43 Mio. € Investitionen 2026–2029 | Gewerbesteuer voraussichtlich 85 statt 105 Mio. € | [19] |
| Karlsruhe | BW | März 2026, Gemeinderatsbeschluss; 60 Mio. €, Stellenbesetzungsstopp seit 01.03. | Gewerbesteuerzahler fordert 51 Mio. € für 2024/25 zurück und leistet keine Vorauszahlungen | [18] |
| Lahr | BW | Juni 2026, sofortige Wirkung | Gewerbesteuerausfälle rund 10 Mio. € | [20] |
| Schwerte | NRW | Juni 2026, haushaltswirtschaftliche Sperre durch den Kämmerer | Gewerbesteuer deutlich unter Ansatz, Nachtragssatzung erwartet | [13] |
| Krefeld | NRW | 09.07.2026; sämtliche Ansätze gesperrt, Einzelfreigabe | Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 06.07.: gestiegene Fehlbeträge, Gefahr bilanzieller Überschuldung | [10] |
| Nürnberg | BY | 29.07.2026; externer Einstellungsstopp, Projekte über 50.000 € genehmigungspflichtig | Gewerbesteuer schwächer, Sozialausgaben, Klinikum | [3][4] |
| Neuberg | HE | Juli 2026, Gemeindevorstand; 10 % | laufende Haushaltsentwicklung | [23] |
| Lage | NRW | August 2026; Ziel rund 1,5 Mio. € | Erträge deutlich unter Ansatz trotz HSK | [17] |
| Berlin-Neukölln (Bezirk) | BE | 01.09.2026; Sperre nach § 41 LHO | negativer Jahresabschluss 2026 erwartet | [25] |
| Arnsberg | NRW | 03.09.2026 | Gewerbesteuer 48 statt 74 Mio. € | [15] |
| Bonn | NRW | 08.09.2026 | Defizitprognose 167,5 statt 123,4 Mio. € | [11] |
| Münster | NRW | 08.09.2026 | Schlüsselzuweisungen 2027 rund 2,8 statt 95 Mio. € | [12] |
| Gießen | HE | September 2026; rund 3,74 Mio. € | Lücke im Jugendamt rund 4,5 Mio. € | [21] |
| Bergkamen | NRW | 22.09.2026, bis auf Weiteres | Mehraufwand im Sozial- und Pflegebereich | [14] |
| Nidderau | HE | 23.09.2026, Magistrat; dazu Einstellungsstopp | verschärfte Finanzlage | [22] |
| Augsburg | BY | September 2026 bis Jahresende | Soziales, Bau, Personal, Jugendhilfe | [5] |
| Dortmund | NRW | 01.10.2026, viertes Quartal | Defizitprognose rund 206 statt 54,9 Mio. €, Gewerbesteuer rund 116 Mio. € unter Plan | [6][7] |
| Potsdam | BB | 01.10.2026, viertes Quartal; 5 % der Sach- und Dienstleistungen | Defizit 2024 von 45,55 Mio. €, liquide Mittel Mitte September rund 32,7 Mio. € | [8][9] |
| Grevenbroich | NRW | Anfang Oktober 2026; Teilsperre bereits seit Ende Juli | Defizit 2026 knapp 11 statt 3,9 Mio. € | [16] |
| Bad Sooden-Allendorf | HE | Oktober 2026 bis Jahresende | Personalkosten 105.000 € über Plan | [24] |
Landkreise 2026
| Landkreis | Land | Seit / Art der Sperre | Anlass laut Quelle | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Burgenlandkreis | ST | Mai 2026, von der Kommunalaufsicht angeordnet; Verbesserung um mindestens 3,6 Mio. € | Defizit 2026 rund 23,6 Mio. € | [34] |
| Landkreis Harz | ST | Mai 2026, von der Kommunalaufsicht angeordnet; Verbesserung um mindestens 6,8 Mio. € | Defizit 2026 rund 20,65 Mio. €, Liquiditätskredite bis 160 Mio. € | [33] |
| Lörrach | BW | 22.06.2026 bis Jahresende | Sozialhaushalt 8 bis 10 Mio. € über Plan | [29] |
| Breisgau-Hochschwarzwald | BW | 01.07.2026; § 29 GemHVO | Eingliederungshilfe, Kreisdefizit verdoppelt sich auf rund 24 Mio. € | [28] |
| Barnim | BB | 03.07.2026 | geplantes Defizit von rund 30 Mio. € wird um rund 16,3 Mio. € überschritten | [30] |
| Ebersberg | BY | 09.07.2026 | Defizit bis zu 10 statt 4,3 Mio. € | [32] |
| Kreis Unna | NRW | September 2026, sofortige Wirkung | Mehraufwand u. a. im Sozialbereich | [35] |
| Forchheim | BY | 21.09.2026 | keine eigenen liquiden Mittel mehr, laufende Einzahlungen rund 30 % unter Plan | [31] |
Haushaltssperren 2025 (ausgelaufen oder überholt)
| Kommune | Land | Seit / Art der Sperre | Anlass laut Quelle | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Velbert | NRW | 26.05.2025 | Steuereinnahmen unter Plan | [38] |
| Willich | NRW | 15.10.2025; § 25 KomHVO | Steuermindereinnahmen 5 bis 6 Mio. €, höhere Transferaufwendungen | [39] |
| Köln | NRW | 04.11.2025 bis 31.12.2025; seit 2026 restriktive Haushaltsbewirtschaftung ohne förmliche Sperre | Defizitprognose 582 statt 399,5 Mio. € | [36][37] |
Was die Liste zeigt
Die Gewerbesteuer ist der häufigste Einzelauslöser. Karlsruhe, Ludwigsburg, Lahr, Arnsberg, Schwerte, Nürnberg und Dortmund nennen Einbrüche bei der Gewerbesteuer [18][19][20][15][13][3][6]. In Karlsruhe genügte ein einzelner großer Steuerzahler, um eine Lücke von 51 Mio. € zu reißen [18].
Bei Landkreisen dominiert die Sozialseite. Lörrach nennt Schulbegleitung 25 % über Plan, der Breisgau-Hochschwarzwald die Eingliederungshilfe, Ebersberg Jugend- und Sozialhilfe [29][28][32]. Landkreise haben keine Gewerbesteuer, sie reichen ihre Lasten über die Kreisumlage an die Gemeinden weiter. Forchheim hatte die Umlage für 2026 bereits um 9,9 Prozentpunkte erhöht [31].
Das Land wird selbst zum Auslöser. Münster verliert nach der Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 rund 92 Mio. € an eingeplanten Schlüsselzuweisungen und sperrt deshalb schon im laufenden Jahr [12]. In Krefeld kam der Anstoß aus einem Schreiben der Bezirksregierung [10], in Chemnitz aus einer Auflage der Landesdirektion [27], im Harz und im Burgenlandkreis ordnete das Landesverwaltungsamt die Sperre direkt an [33][34].
Liquidität wird zum Engpass. Forchheim verfügt nach eigenen Angaben über keine eigenen liquiden Mittel mehr [31]. In Potsdam sanken die verfügbaren liquiden Mittel von 351 Mio. € Ende 2021 auf rund 32,7 Mio. € Mitte September 2026 [8].
Rechtsgrundlagen: in jedem Land anders geregelt
Die Haushaltssperre ist Landesrecht und steht meist nicht in der Gemeindeordnung selbst, sondern in der Haushaltsverordnung. Die in den Fällen genannten Grundlagen:
- Baden-Württemberg: § 29 GemHVO (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) [28]
- Bayern: § 28 KommHV-Kameralistik, Unterrichtung des Stadtrats nach § 29 (Augsburg) [5]
- Berlin: § 41 Landeshaushaltsordnung (Bezirk Neukölln) [25]
- Hessen: § 107 HGO (Neuberg) [23]
- Nordrhein-Westfalen: § 25 Abs. 2 KomHVO NRW (Willich beruft sich auf § 25 KomHVO) [39], ergänzt durch § 81 Abs. 4 GO NRW: Danach kann der Rat die Inanspruchnahme von Ermächtigungen sperren, wenn die Entwicklung der Erträge oder Aufwendungen oder die Erhaltung der Liquidität es erfordert, und er kann seine Sperre sowie die des Kämmerers oder des Bürgermeisters aufheben [41]
- Sachsen: § 30 SächsKomHVO (Dresden) [26]
Nicht zu verwechseln ist die Sperre mit § 82 GO NRW: Diese Vorschrift regelt die vorläufige Haushaltsführung ohne bekannt gemachte Haushaltssatzung [40]. Wie die Länder Zuständigkeit, Unterrichtungspflichten und Aufhebung im Einzelnen regeln, zeigt unser Überblick Haushaltssperre: Rechtsgrundlagen in den Bundesländern.
Eine Sperre ersetzt keine Nachtragssatzung. In NRW muss die Gemeinde nach § 81 Abs. 2 GO NRW unverzüglich eine Nachtragssatzung erlassen, wenn sich ein erheblicher Jahresfehlbetrag abzeichnet und sich dies nicht durch andere Maßnahmen vermeiden lässt [41]. Schwerte rechnet ausdrücklich mit einem Nachtrag [13], Gießen will die Sperre bis zum Nachtragshaushalt im November überbrücken [21].
Was das für Vereine, Träger und Bürger bedeutet
Für Bürger bleibt der Kern der Verwaltung erreichbar. Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald betont, dass Anträge weiter bearbeitet, Sozialleistungen ausgezahlt, Autos zugelassen und Müll abgeholt werden [28]. Spürbar wird die Sperre über längere Bearbeitungszeiten und reduzierte Pflege; Karlsruhes Oberbürgermeister nannte etwa die Grünflächenpflege [18].
Für Vereine und freie Träger hängt viel an der Ausgestaltung. Dresden hat die Förderung Dritter in Bildung, Kultur, Jugend und Sport zu 75 % freigegeben, um Planungssicherheit zu schaffen [26]. Münster nimmt bereits bewilligte Zuschüsse an gemeinnützige Organisationen aus [12], Arnsberg im Haushalt bereits zugesagte Mittel für Vereine [15], Ebersberg laufende Zuschüsse an Vereine und Kultur [32]. Grevenbroich hat freiwillige Zuschüsse dagegen zunächst gestrichen [16], Chemnitz Zuwendungen an freie Träger in die Sperre einbezogen [27]. Welche Rechte Zuwendungsempfänger haben und wie sie sich vorbereiten, beschreibt unser Praxisbeitrag Haushaltssperre: Was Vereine und freie Träger jetzt wissen müssen.
Ausblick 2027
Die meisten Sperren laufen zum 31. Dezember 2026 aus. Die Ursachen bleiben. Münsters Sperre ist bereits eine Reaktion auf Zahlen für 2027 [12], und die Einbringungen der Haushaltsentwürfe zeigen dreistellige Millionendefizite in Köln, Düsseldorf, Stuttgart und weiteren Großstädten (siehe Haushalt 2027: Diese Städte schaffen keinen Ausgleich mehr). Köln hat nach Auslaufen seiner Sperre Ende 2025 bewusst keine neue förmliche Sperre verhängt, sondern ist zu einer restriktiven Haushaltsbewirtschaftung übergegangen [37]. Welche Städte schon jetzt vor Sperren im kommenden Jahr warnen, zeigt unser Beitrag Haushaltssperre 2027: Diese Städte warnen bereits.
- 33 belegte Fälle in dieser Liste: 22 Städte und Gemeinden sowie 8 Landkreise mit Sperre für 2026, dazu 3 Städte mit Sperre 2025.
- Acht Länder sind vertreten: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt.
- Schwerpunkt NRW: 13 der 33 Fälle.
- Zeitliche Häufung: Allein zwischen dem 3. September und Anfang Oktober 2026 kamen mindestens zwölf Sperren hinzu.
- Aufsicht greift durch: Im Harz und im Burgenlandkreis hat das Landesverwaltungsamt die Sperre selbst angeordnet.
Die Liste wird fortgeschrieben. Hinweise auf weitere Fälle mit Quelle nimmt die Redaktion entgegen.
Was Kämmereien jetzt tun sollten
Die folgenden Punkte sind redaktionelle Empfehlungen, abgeleitet aus den dokumentierten Fällen.
- Pflicht und Kür vorab trennen. Wer erst bei Verhängung der Sperre festlegt, welche Ausgaben rechtlich verpflichtend, vertraglich gebunden oder unaufschiebbar sind, verliert Wochen. Die Kategorien sind in fast allen Fällen dieselben [10][26][28].
- Freigabeverfahren definieren. Krefeld arbeitet mit Einzelfreigabe [10], Nürnberg mit einer Wertgrenze von 50.000 € [4], Bad Sooden-Allendorf mit 5.000 € für die Finanzverwaltung [24]. Eine klare Schwelle verhindert, dass sich Anträge in der Kämmerei stauen.
- Rücklagenschwellen laufend rechnen. Dortmund und Grevenbroich sperren, um die HSK-Grenzen nicht zu reißen [6][16]. Die Prognose zum Verzehr der allgemeinen Rücklage gehört in jeden Quartalsbericht.
- Gewerbesteuer-Großzahler einzeln beobachten. Der Fall Karlsruhe zeigt, dass ein einziger Zahler die Planung kippen kann [18]. Vorauszahlungen und Anpassungsanträge der größten Zahler monatlich auswerten.
- Sozialbudgets unterjährig steuern. Lörrach, Gießen und der Breisgau-Hochschwarzwald wurden von Fallzahlen und Fallkosten in Jugend- und Eingliederungshilfe überrascht [29][21][28]. Monatliche Abweichungsanalysen in diesen Budgets sind die Voraussetzung, früher gegenzusteuern.
- Förderempfänger früh informieren. Dresdens Teilfreigabe von 75 % für Dritte zeigt, wie sich Planungssicherheit für Träger und Sperre verbinden lassen [26].
- Nachtrag mitdenken. Eine Sperre überbrückt, sie ersetzt keine Nachtragssatzung, wenn sich ein erheblicher Fehlbetrag abzeichnet [41].
Quellen
- Kommunen verzeichnen im Jahr 2025 neues Rekorddefizit von 31,9 Milliarden Euro – Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 114 – 01.04.2026
- Kommunales Finanzierungsdefizit im 1. Halbjahr 2026 erneut bei 20,1 Milliarden Euro – Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 349 – 01.10.2026
- Stadt Nürnberg verhängt Haushaltssperre – Stadt Nürnberg, Pressemitteilung – 29.07.2026
- Haushaltssperre – Stadt Nürnberg – 30.07.2026
- Oberbürgermeister Freund erlässt Haushaltssperre für 2026 – Stadt Augsburg – September 2026
- Stadt Dortmund verhängt Haushaltssperre für das vierte Quartal – Stadt Dortmund, Pressemitteilung – 22.09.2026
- Keine Entwarnung: Dortmund verhängt Haushaltssperre – Nordstadtblogger – 28.09.2026
- Potsdam verhängt Haushaltssperre für das vierte Quartal 2026 – Stadtspuren – Oktober 2026
- Angespannte Finanzlage: Landeshauptstadt Potsdam verhängt Haushaltssperre – Der Tagesspiegel (dpa) – 01.10.2026
- Kämmerer verhängt Haushaltssperre – Stadt Krefeld – 09.07.2026
- Einnahmen aus Grundsteuer gingen zurück: Kämmerer Michael Fark verhängt Haushaltssperre für Bonn – Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg – 10.09.2026
- Die Finanzen der Stadt Münster – Stadt Münster – abgerufen 06.10.2026
- Stadt Schwerte reagiert auf negative Finanzprognose – Kämmerer spricht Haushaltssperre aus – Stadt Schwerte – 23.06.2026
- Nächste Stadt im Kreis zieht die Notbremse: Haushaltssperre für Bergkamen – Rundblick Unna – 23.09.2026
- Arnsberg verhängt Haushaltssperre: Gewerbesteuer bricht um 26 Millionen Euro ein – neheim-huesten.de – 03.09.2026
- Stadt verhängt wegen Finanznot eine Haushaltssperre – Westdeutsche Zeitung – 05.10.2026
- Kein Geld: Lages Kämmerer verhängt eine Haushaltssperre – Lippische Landes-Zeitung – 05.08.2026
- 60 Millionen Euro Haushaltssperre beschlossen – Stadt Karlsruhe – 25.03.2026
- Gemeinderat beschließt Haushaltssperre – Stadt Ludwigsburg – 06.03.2026
- Haushaltssperre in Lahr – News aus Baden – 11.06.2026
- Unerwartetes Finanzloch: Gießen beschließt sofortige Haushaltssperre – hessenschau (HR) – 15.09.2026
- Verschärfte Sparmaßnahmen – Stadt Nidderau – 23.09.2026
- Neuberger Gemeindevorstand beschließt zehnprozentige Haushaltssperre – Erlensee Aktuell – 30.07.2026
- Bad Sooden-Allendorf verhängt Haushaltssperre – Werra-Rundschau – Oktober 2026
- Bezirksamt Neukölln beschließt Haushaltssperre – Bezirksamt Neukölln – September 2026
- Landeshauptstadt Dresden verhängt Haushaltssperre für 2026 – Landeshauptstadt Dresden – 26.09.2025
- Continued tight financial situation requires a budget freeze for 2026 as well – Stadt Chemnitz, Pressemitteilung Nr. 779 – 05.11.2025
- Haushaltssperre ab 1. Juli 2026 – Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald – Juni/Juli 2026
- Haushaltssperre – Landkreis Lörrach – 22.06.2026
- Landkreis Barnim verhängt Haushaltssperre – Landkreis Barnim – 07.07.2026
- Landkreis Forchheim erlässt Haushaltssperre – Landratsamt Forchheim – 21.09.2026
- Haushaltssperre wegen dramatischer Finanzentwicklung in kommunaler Finanzkrise – Landratsamt Ebersberg – 09.07.2026
- Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung 2026 des Landkreises Harz unter Auflagen – Haushaltssperre angeordnet – Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – 12.05.2026
- Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung 2026 des Burgenlandkreises unter Auflagen – Haushaltssperre angeordnet – Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung 78/2026 – 08.05.2026
- Landrat Löhr zieht die Spar-Bremse: Jetzt werden beim Kreis Unna Ausgaben eingefroren – Hellweger Anzeiger – 08.09.2026
- Stadtkämmerin verhängt Haushaltssperre – Stadt Köln, Pressemitteilung – 04.11.2025
- Haushaltssperre läuft aus – Rückkehr zur restriktiven Haushaltsbewirtschaftung – Stadt Köln – 15.12.2025
- Velbert muss sparen: Kämmerer verhängt Haushaltssperre – Supertipp – 05.06.2025
- Kämmerer Dr. Raimund Berg verhängt eine neue Haushaltssperre – Extra-Tipp am Sonntag – 16.10.2025
- § 82 GO NRW – Vorläufige Haushaltsführung – LexMea – abgerufen 06.10.2026
- § 81 GO NRW – Nachtragssatzung (Abs. 2 und Abs. 4) – LexMea – abgerufen 06.10.2026
- § 76 GO NRW – Haushaltssicherungskonzept – LexMea – abgerufen 06.10.2026